Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 28.01.2013 - 9 K 2193/12.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6688
VG Frankfurt/Main, 28.01.2013 - 9 K 2193/12.F (https://dejure.org/2013,6688)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.01.2013 - 9 K 2193/12.F (https://dejure.org/2013,6688)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - 9 K 2193/12.F (https://dejure.org/2013,6688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,6688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 BBesG, § 38 BBesG, §§ 197 ff BGB, Art 21 Abs 1 EU-GrCh, Art 125a Abs 1 GG
    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die Richterämter R1 und R2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die Richterämter R1 und R2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.01.2013 - 9 K 2193/12
    Dieser aus dem beamtenrechtlichen Treueverhältnis abgeleitete Gesichtspunkt besagt im Wesentlichen, dass einerseits der Dienstherr verpflichtet ist, Beamte und Beamtinnen amtsangemessen zu alimentieren, und diese andererseits die Pflicht haben, auf die Belastbarkeit des Dienstherrn und dessen Gemeinwohlverantwortung Rücksicht zu nehmen mit der Folge, dass Beamte und Beamtinnen ihnen zustehende finanzielle Ansprüche nicht unter allen Umständen auch für zurückliegende Kalenderjahre geltend machen können (vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363; BVerfG, U. v. 14.2.2012 - 2 BvL 4/10 - juris Rn. 187 = ZBR 2012, 160; BVerfG, B. v. 19.6.2012 - 2 BvR 1397/09 - juris Rn. 82 = ZBR 2013, 31).

    Ihr liegt immer die Feststellung zu Grunde, dass der Gesetzgeber es für einen länger zurückliegenden Zeitraum in verfassungswidriger Weise - Verstoß gegen amtsangemessene Alimentierung (vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990, a.a.O.; BVerfG, U. v. 14.2.2012, a.a.O.), Verstoß gegen den Gleichheitssatz (BVerfG, B. v. 19.6.2012, a.a.O.) - unterlassen hatte, Regelungen zu erlassen, die ausreichende Leistungsansprüche für Beamten/Beamtinnen begründen.

    Diese Folgerung spiegelt sich auch in der Rechtsprechung des BVerfG, wonach Einschränkungen des Grundsatzes, dass verfassungswidrige Zustände vollständig rückwirkend geheilt werden müssen, in solchen Fällen nicht naheliegen, in denen die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Regelung stets umstritten war (BVerfG, U. v. 19.6.2012, a. a. O, juris Rn. 81).

    Das BVerfG scheint dieses Frage bei beamtenrechtlichen Besoldungsansprüchen allerdings zu verneinen, weil es dem Gesetzgeber im Fall eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der gleichzeitig einen Verstoß gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot beinhaltet, zugesteht, die in der Vergangenheit liegenden Ansprüche von Beamten und Beamtinnen unter dem Gesichtspunkt der zeitnahen Geltendmachung zu begrenzen (vgl. BVerfG, B. v. 19.6.2012, a.a.O. - Familienzuschlag in Lebenspartnerschaften).

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.01.2013 - 9 K 2193/12
    Dieser aus dem beamtenrechtlichen Treueverhältnis abgeleitete Gesichtspunkt besagt im Wesentlichen, dass einerseits der Dienstherr verpflichtet ist, Beamte und Beamtinnen amtsangemessen zu alimentieren, und diese andererseits die Pflicht haben, auf die Belastbarkeit des Dienstherrn und dessen Gemeinwohlverantwortung Rücksicht zu nehmen mit der Folge, dass Beamte und Beamtinnen ihnen zustehende finanzielle Ansprüche nicht unter allen Umständen auch für zurückliegende Kalenderjahre geltend machen können (vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363; BVerfG, U. v. 14.2.2012 - 2 BvL 4/10 - juris Rn. 187 = ZBR 2012, 160; BVerfG, B. v. 19.6.2012 - 2 BvR 1397/09 - juris Rn. 82 = ZBR 2013, 31).

    Ihr liegt immer die Feststellung zu Grunde, dass der Gesetzgeber es für einen länger zurückliegenden Zeitraum in verfassungswidriger Weise - Verstoß gegen amtsangemessene Alimentierung (vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990, a.a.O.; BVerfG, U. v. 14.2.2012, a.a.O.), Verstoß gegen den Gleichheitssatz (BVerfG, B. v. 19.6.2012, a.a.O.) - unterlassen hatte, Regelungen zu erlassen, die ausreichende Leistungsansprüche für Beamten/Beamtinnen begründen.

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.01.2013 - 9 K 2193/12
    Dieser aus dem beamtenrechtlichen Treueverhältnis abgeleitete Gesichtspunkt besagt im Wesentlichen, dass einerseits der Dienstherr verpflichtet ist, Beamte und Beamtinnen amtsangemessen zu alimentieren, und diese andererseits die Pflicht haben, auf die Belastbarkeit des Dienstherrn und dessen Gemeinwohlverantwortung Rücksicht zu nehmen mit der Folge, dass Beamte und Beamtinnen ihnen zustehende finanzielle Ansprüche nicht unter allen Umständen auch für zurückliegende Kalenderjahre geltend machen können (vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363; BVerfG, U. v. 14.2.2012 - 2 BvL 4/10 - juris Rn. 187 = ZBR 2012, 160; BVerfG, B. v. 19.6.2012 - 2 BvR 1397/09 - juris Rn. 82 = ZBR 2013, 31).

    Ihr liegt immer die Feststellung zu Grunde, dass der Gesetzgeber es für einen länger zurückliegenden Zeitraum in verfassungswidriger Weise - Verstoß gegen amtsangemessene Alimentierung (vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990, a.a.O.; BVerfG, U. v. 14.2.2012, a.a.O.), Verstoß gegen den Gleichheitssatz (BVerfG, B. v. 19.6.2012, a.a.O.) - unterlassen hatte, Regelungen zu erlassen, die ausreichende Leistungsansprüche für Beamten/Beamtinnen begründen.

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.01.2013 - 9 K 2193/12
    Das BAG ist dem in seiner Rechtsprechung gefolgt (BAG U. v. 10.11.2011 - 6 AZR 148/09 - NZA 2012, 161, 162 Rn. 13).

    Nur diese Rechtsfolge - die sogenannte "Anpassung nach oben" (vgl. BAG, U. v. 10.11.2011, a.a.O. S. 163 Rn. 19) - verhindert innerhalb des bestehenden Besoldungssystems eine Diskriminierung der Klägerin wegen ihres Alters.

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.01.2013 - 9 K 2193/12
    Die seinerzeitige Bemessung der Besoldung sei mit dem Verbot der Altersdiskriminierung unvereinbar gewesen, wie sich aus dem Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (Rs. C-298/10) zur RL 2000/78/EG ergeben.

    Folgerichtig hat der EuGH eine mit der Besoldungsordnung A in der hier zu beurteilenden Fassung vergleichbare Regelung des Bundes-Angestelltentarifvertrags als eine unmittelbar an das Alter anknüpfende Ungleichbehandlung i. S. d. Art. 2 Abs. 1, 2 Buchst. a RL 2000/78/EG angesehen (EuGH, U. v. 9.9.2011 - Rs. C-297/10 und C 298/10 - NZA 2011, 1100, 1102 Rn. 59 = AGG-ES E.III.11 Art. 6 RL 2000/78/EG Nr. 21 - "Hennigs" und "Mai").

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08

    Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.01.2013 - 9 K 2193/12
    Dies zeigt, dass der Gesichtspunkt der zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen kein allgemeines, das wechselseitige Verhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten gewissermaßen überwölbendes, für jegliche Fallgestaltungen geltendes Prinzip sein kann (wie hier BVerwG, U. v. 17.6.2010 - 2 C 86.08 - BVerwGE 137, 138, Rn. 29; vgl. auch BVerwG, U. v. 28.10.2010 - 2 C 52/09 - NVwZ-RR 2011, 205), sondern ein nur dem Gesetzgeber zur Verfügung stehendes Instrument zwecks adäquater Ausgestaltung des besoldungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts in Bezug auf Ansprüche aus zurückliegenden Zeiträumen.
  • EuGH, 22.06.2011 - C-399/09

    Landtová

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.01.2013 - 9 K 2193/12
    Die Erfüllung des unionsrechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung kann im Fall einer unionsrechtswidrigen Diskriminierung nur dadurch gewährleistet werden, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden, wie sie den Angehörigen der nicht benachteiligten Gruppe zugutekommen, wobei diese Regelung, solange das Unionsrecht nicht richtig durchgeführt ist, das einzig gültige Bezugssystem bleibt (EuGH, U. v. 26.1.1999 - Rs. C-18/95 - EuZW 1999, 380, 384 Rn. 57 m.w.N. - "Terhoeve"; 22.6.2011- Rs. C-399/09 - EAS VO(EWG) 1408/71 Anhang Nr. 7 Rn. 51 - "Landtová").
  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.01.2013 - 9 K 2193/12
    Die Erfüllung des unionsrechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung kann im Fall einer unionsrechtswidrigen Diskriminierung nur dadurch gewährleistet werden, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden, wie sie den Angehörigen der nicht benachteiligten Gruppe zugutekommen, wobei diese Regelung, solange das Unionsrecht nicht richtig durchgeführt ist, das einzig gültige Bezugssystem bleibt (EuGH, U. v. 26.1.1999 - Rs. C-18/95 - EuZW 1999, 380, 384 Rn. 57 m.w.N. - "Terhoeve"; 22.6.2011- Rs. C-399/09 - EAS VO(EWG) 1408/71 Anhang Nr. 7 Rn. 51 - "Landtová").
  • VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 349/09

    Diskriminierende Besoldung bei gleicher Dienstzeit, aber unterschiedlichen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.01.2013 - 9 K 2193/12
    Angesichts dieser Rechtslage muss hier nicht der Frage nachgegangen werden, ob der ausschließlich für das Beamtenrecht entwickelte Gesichtspunkt der zeitnahen Geltendmachung gegen den unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz verstößt (bejahend VG Halle, U. v. 28.-9.2011 - 5 A 349/09 - RiA 2012, 88).
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.01.2013 - 9 K 2193/12
    Die Frage, ob ungeachtet des Ablaufs der Umsetzungsfrist der RL der als Bestandteil des Primärrechts anzusehende allgemeine, heute in Art. 21 GR-Ch kodifizierte Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung ebenfalls als Maßstab heranzuziehen wäre (vgl. EuGH, U. v. 22.11.2005 - Rs. C -144/04 NZA 2005, 1345, 1348 Rn. 74 ff. = AGG-ES E.III.11 Art. 6 RL 2000/78/EG Nr. 1 - "Mangold"), kann deshalb dahinstehen.
  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 1175/11

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die

  • OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 150/12

    Rechtmäßigkeit eines Besoldungssystems von Beamten unter dem Blickwinkel der

    Hieran ändern die Regelungen zu einem vorzeitigen Festsetzen der nächst höheren Stufe (Leistungsstufe) und zum Verbleiben in der bisherigen Stufe (§ 17 Abs. 1 Satz 1 SächsBesG i. V. m. § 27 Abs. 3 BBesG a.F.) nichts, da auch sie maßgeblich am Lebensalter anknüpfen und dieses lediglich in bestimmten Grenzen modifizieren, ohne dass die Benachteiligung dabei vollständig ausgeglichen würde (vgl. VG Frankfurt/Main, Urt. v. 28. Januar 2013 - 9 K 2193/12.F -, juris Rn. 21).
  • VG Frankfurt/Main, 05.03.2013 - 9 K 4475/12

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die

    Die Kammer hat sich dem mit Urteil vom 20.8.2012 (9 K 1175/11.F - IÖD 2013, 5) und Urteil vom 28.1.2013 (9 K 2193/12.F) angeschlossen (ebenso im Grundsatz auch OVG LSA U. v. 11.12.2012 - 1 L 9/12 - juris u. 1 L 188/11 - juris).

    Insoweit hat die Beklagte für im Verfahren 9 K 2193/12.F mitgeteilt, dass im Jahr 2008 von insgesamt 150.000 Beamtinnen und Beamten des Bundes in der Besoldungsordnung A lediglich 3.557 Beamtinnen und Beamte eine vorgezogene Leistungsstufe erhalten haben.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht